Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Decker Communication Gesellschaft mbH.

1.

Geltungsbereich

1.1

Die Lieferungen und Leistungen der Decker Communication GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend: AGB).

1.2

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hin weist und Decker Communication GmbH diesen nicht widerspricht. Sollten im Einzelfall individuelle Vereinbarungen zwischen Decker Communication GmbH und dem Kunden (etwa Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGB) erfolgen, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Decker Communication GmbH maßgebend.

2.

Lieferungen und Leistungen

2.1

Angebote von Decker Communication GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von Decker Communication GmbH, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung zustande. Zumutbare Teillieferungen und entsprechende teilweise Fakturierungen sind stets möglich, wenn und soweit es sich um handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen handelt.

2.2

Inhalt und Umfang der von Decker Communication GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von Decker Communication GmbH.

2.3

Decker Communication GmbH behält sich Änderungen des Vertragsproduktes vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden und die Änderungen des Vertragsproduktes dem Kunden zumutbar sind.

2.4

Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Decker Communication GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist, der Kunde Decker Communication GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat und die Verzögerung von Decker Communication GmbH verschuldet ist.

2.5

Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für Decker Communication GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Decker Communication GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa bei Störungen im Rahmen der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, bei Streiks, bei Aussperrungen, bei Betriebsstörungen etc. maximal bis zu 6 Wochen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden. Ziffer 2.4 und 2.5 gelten entsprechend.

2.6

Decker Communication GmbH behält sich das Recht vor, aus den in Ziffer 2.5 genannten Gründen vom Vertrag soweit noch nicht erfüllt ganz oder teilweise zurückzutreten.

2.7

Kommt der Kunde mit der Annahme der von Decker Communication GmbH angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet.

3.

Prüfung und Gefahrübergang

3.1

Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes oder einer Verzögerung geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von Decker Communication GmbH auf den Kunden über.

3.2

Weist die gelieferte Ware bei Anlieferung erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).

3.3

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen (§ 377 HGB). Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

4.

Preise und Zahlungsbedingungen

4.1

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Decker Communication GmbH genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher

Mehrwertsteuer. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen.

4.2

Decker Communication GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen eintreten. Auf Anfrage des Kunden wird Decker Communication GmbH die Gründe für die Preisanpassung darlegen, die jeweils relevanten Kostenelemente benennen und deren preisbildende Gewichtung im Einzelnen aufzeigen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

4.3

Sofern ein Kreditlimit eingeräumt worden ist und keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Eintritt der Fälligkeit berechnet.

4.4

Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich Decker Communication GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist Decker Communication GmbH berechtigt, von der gewährten Zahlungsbedingung abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

4.5

Decker Communication GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist Decker Communication GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.6

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder

unbestritten ist.

4.7

Decker Communication GmbH kann wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn der Kunde von den Zahlungsverpflichtungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht. Liegt ein solcher rechtfertigender Grund vor, kann Decker Communication GmbH überdies alle offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig stellen. Für Forderungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, entfällt das Ratenzahlungsrecht des Kunden, sofern der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Rate oder eines nicht unerheblichen Teils der Rate in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Rate in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Rate für zwei Monate erreicht.

5.

Datenverarbeitung / Datenschutz

5.1

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Decker Communication GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Decker Communication GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten (z.B. Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer, Steuernummer etc.). Die Übermittlung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten erfolgt innerhalb der Organisation der Decker Communication GmbH (i) zum Zwecke der Rechnungsstellung an externe Rechenzentren, (ii) zum Zwecke der Auftragsabwicklung an Lieferanten und (iii) im Rahmen der Erfüllung von Datenverarbeitungsaufgaben an Servicepartner. Dritte werden im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten verpflichtet. Der Umfang der Datenübermittlung wird vertraglich geregelt. Soweit es zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von Decker Communication GmbH erforderlich ist, übermittelt Decker Communication GmbH Fakturierungsdaten direkt oder über einen Vertragspartner im Sinne der Funktionsübertragung (§ 28 BDSG) an Inkassounternehmen. Decker Communication GmbH stellt dadurch sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden nicht Beeinträchtigt werden.

5.2

Decker Communication GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen

Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die

Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Decker Communication GmbH erforderlich ist. Bilanzdaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Kreditprüfung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. In jedem Fall wird Decker Communication GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

5.3.

Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur vorgenannten Datenverwendung.

6.

Eigentumsvorbehalt

6.1

Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Decker Communication GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an Decker Communication GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung selbst einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so ist der Kunde auf Verlangen von Decker Communication GmbH verpflichtet, die Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitzuteilen. Alle dazugehörigen Unterlagen sind Decker Communication GmbH auszuhändigen; den Abnehmern ist die Abtretung mitzuteilen.

6.3

Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für Decker Communication GmbH . In diesem Falle erwirbt Decker Communication GmbH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

6.4

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder im Falle des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden wird der Kunde auf das Eigentum von Decker Communication GmbH hinweisen und Decker Communication GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

6.5

Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Decker Communication GmbH an den Kunden oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, ist Decker Communication GmbH berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückzuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet dessen behält sich Decker Communication GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf Decker Communication GmbH die

Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.

6.6

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

6.7

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Produkte bleiben im Eigentum von Decker Communication GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf diese Produkte nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nutzen.

6.8

Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen zu, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, so hat der Kunde Decker Communication GmbH unverzüglich zu informieren und Decker Communication GmbH alle zur Durchsetzung der Eigentumsrechte notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Decker Communication GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

7.

Mängelansprüche

7.1

Bezüglich der dem Kunden gelieferten Produkte finden die Vorschriften zur kaufvertraglichen Sachmängelhaftung Anwendung, soweit sich aus nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

7.2

Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/untereinander, wird dadurch nicht begründet.

7.3

Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der

Brauchbarkeit, bei funktionsbedingtem Verschleiß, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Decker Communication GmbH übernimmt keine Gewähr für öffentliche Aussagen, insbesondere Werbeaussagen des Herstellers.

7.4

Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von Decker Communication GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist Decker Communication GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt Decker Communication GmbH den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist (mindestens 14 Tage), ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert Decker Communication GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.5

Die Gewährleistungsbestimmungen der vorstehenden Ziffer 7.1 bis 7.4 gelten entsprechend für die Erbringung von Werkleistungen. Insbesondere wird Decker Communication GmbH, soweit das vereinbarte Werk die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungsmerkmale nicht aufweist, nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen.

7.6

Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 8.5.

7.7

Die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt, soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist. Der Kunde hat Decker Communication GmbH im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorlag.

7.8

Die Ziffern 7.1-7.6 kommen bei weitergehenden Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller nicht zur Anwendung. Decker Communication GmbH gibt diese in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.9

Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von Decker Communication GmbH übertragbar.

7.10

Ist eine Sachmängelhaftung von Decker Communication GmbH nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei Decker Communication GmbH bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist Decker Communication Gmbh berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.

7.11

Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

7.12

Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Decker Communication GmbH. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

8.

Haftung

8.1

Für Schäden, die Decker Communication GmbH zu vertreten hat, haftet Decker Communication GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

8.2

Decker Communication GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind, insbesondere haftet Decker Communication GmbH nicht für den Verlust von Daten und daraus resultierenden Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden (mittelbare Schäden und Folgeschäden) des Kunden.

8.3

Bei Sachschäden und sonstigen Schäden ist die Ersatzpflicht bei von Decker Communication GmbH zu vertretenden Schäden begrenzt auf die Deckungssumme der von Decker Communication GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

8.4

Ist die Haftung von Decker Communication GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.5

Die Haftungsfreizeichnung der vorstehenden Ziffer 8.1 bis 8.4 gilt nicht, wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von Decker Communication GmbH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden; bei von Decker Communication GmbH eingeräumten Garantien; für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von Decker Communication GmbH , deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind; wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Decker Communication GmbH beruht oder Decker Communication GmbH vertragswesentliche Pflichten (Verpflichtungen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Decker Communication GmbH jedenfalls auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.

Export und Import

9.1

Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden von Decker Communication GmbH unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.

9.2

Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Decker Communication GmbH hat keine Auskunftspflicht.

9.3

Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Decker Communication GmbH , bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

9.4

Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Vertragsprodukte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: ”Entity List”, ”Denied Persons List”, ”Specifically Designated Nationals and Blocked Persons”) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.

10.

Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer

10.1

Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.

11.

Allgemeine Bestimmungen

11.1

Unbeschadet der Bestimmungen des § 354 a HGB, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von Decker Communication GmbH seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Dies gilt auch für etwaige gegen Decker Communication GmbH bestehende Sachmängelansprüche.

11.2.

Decker Communication GmbH behält sich das Recht vor, Neufassungen von diesen AGB in die einzelnen Verträge einzubeziehen. Decker Communication GmbH wird den Kunden hierfür zur Abgabe eines ausdrücklichen Einverständnisses unter Beifügung der Neufassung innerhalb einer 6-wöchigen Frist auffordern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Widerspruchsfrist, wird die Neufassung Vertragsinhalt.

11.3

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Euskirchen, wenn der Kunde Kaufmann ist. Decker Communication GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11.4

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (CISG) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Decker Communication GmbH über Lieferungen und Leistungen

Stand: August 2016